§1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen TIMEWORKS GmbH (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Werk- oder Dienstleistungen.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das im Vertrag spezifizierte Werk zu erstellen oder die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.
2.2 Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsgegenstands sind nur durch schriftliche Zusatzvereinbarungen möglich.
§3 Leistungserbringung
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Wahrung der vereinbarten Qualitätsstandards.
3.2 Für die Erfüllung von Terminen und Fristen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, sofern diese durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung erfolgt gemäß den vertraglich vereinbarten Preisen. Ist keine Vergütung vereinbart, gilt der übliche Marktsatz als geschuldet.
4.2 Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von Zahlungsziel, z. B. 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der aktuellen Marktüblichen Zinsen zu berechnen.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, haftet er für entstehende Mehrkosten und Verzögerungen.
§6 Abnahme (bei Werkverträgen)
6.1 Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Fertigstellung keine wesentlichen Mängel rügt.
6.2 Erfolgt eine Nutzung des Werks durch den Auftraggeber, gilt dies ebenfalls als Abnahme.
§7 Haftung und Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.2 Die Gewährleistungspflicht für Werkleistungen beträgt z. B. 12 Monate, sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.
§8 Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Dienstverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde.
8.2 Werkverträge sind bis zur Fertigstellung des Werks bindend und können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
§9 Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die Vertragserfüllung zu nutzen.
9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.
§10 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist [Ihr Gerichtsstand], sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
TIMEWORKS GmbH
TIMEWORKS GmbH | Am Kielsgraben 8 | 40789 Monheim am Rhein
Mail: hallo@timeworks.de
Telefon: + 49 (0) 2173 26401-38
Stand 01.01.2025
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